Amt der niederösterreichischen Landesregierung
21. L. A. III/3-Q-253/1-1957
Wien, am 30. August 1957
Betrifft: Bernhardsthal, Titel Marktgemeinde
An
den Herrn Bürgermeister
in
Bernhardsthal
„Nach neuerlichen Nachforschungen konnte das nö. Landesarchiv feststellen, dass der Landtag von Niederösterreich in seiner 20. Sitzung am 29. I. 1938 auf Grund des §2 des Gesetzes vom 17. Juni 1926, LGBl. Nr. 145, die Erhebung der Ortsgemeinde Bernhardsthal im Verwaltungsbezirk Mistelbach zum Markt beschlossen hat. [Siehe LGBl. f. d. Land Niederösterreich, Jahrgang 1938, 2. Stück Nr. 10: Kundmachung der NÖ. Landesregierung vom 31.1.1938, L. A. III—2600/6—XXII über die Erhebung der Ortsgemeinde Bernhardsthal zum Markte.
I.V.
Dr. König Landesoberbibliothekar
Die Niederösterreichische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 17. Dezember 1974 der Marktgemeinde Bernhardsthal, die seit 1370 Marktrecht besitzt und bisher über kein eigenes Marktwappen verfügte, das nachstehend beschriebene und eingezeichnete Marktwappen verliehen:
„Ein von Rot auf Blau gespaltener Schild, der in seinem vorderen Feld über einer zinnenbekrönten, zwei schwarze Schießscharten aufweisenden goldenen Mauer ein ebensolches schwebendes Tatzenkreuz, in seinem rückwärtigen Feld einen silbernen Zickzackbalken zeigt."
Die aus diesem Marktwappen abzuleitenden Farben der Marktfahne sind „Rot — Gelb — Blau".
Die Verleihung dieses Marktwappens erfolgt in Anerkennung und Würdigung des Ausbaues der kommunalen Einrichtungen, der Wahrung des alten Marktrechtes und der Bedeutung des Marktes als Siedlungsplatz in urgeschichtlicher Zeit.
Gegeben im Landhause zu Wien und mit dem Siegel des Land« Niederösterreich bekräftigt am 23. Jänner 1975.